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   LG Berlin, 09.10.2013 - 43 O 111/13   

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https://dejure.org/2013,57218
LG Berlin, 09.10.2013 - 43 O 111/13 (https://dejure.org/2013,57218)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.10.2013 - 43 O 111/13 (https://dejure.org/2013,57218)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 43 O 111/13 (https://dejure.org/2013,57218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Unbrauchbarkeit eines Privatsachverständigengutachtens bei Verschweigen von Vorschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 29.06.2009 - 12 U 146/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus LG Berlin, 09.10.2013 - 43 O 111/13
    ... anlässlich der Erstellung des Gutachtens Vorschäden nicht festgestellt hat, spricht weder für den Sachverständigen noch für eine ordnungsgemäße sach- und fachgerechte Beseitigung der Vorschäden, auf die der Kläger den Sachverständigen von sich aus hätte Hinweisen müssen (zu der Bedeutung von Vorschäden und ihrer Abgrenzung von den geltend gemachten Schäden vgl. etwa Kammergericht 22 ZS -, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 22 W 95/09 - mit Verweis auf Kammergericht - 12 ZS Urteil vom 29. Juni 2009 - 12 U 146/08 -, NZV 2010 S. 350 = OLGReport KG 2009 S. 902).

    Aus dem vorgenannten Urteil (NZV 2010 S. 350) kann wie folgt zitiert werden:.

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus LG Berlin, 09.10.2013 - 43 O 111/13
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren (vgl. hierzu BGHZ 71, 339), wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (Senat, VRS 113, 421 = KGR 2008, 234 = NJOZ 2008, 765 = NZV 2008, 297).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus LG Berlin, 09.10.2013 - 43 O 111/13
    a) Ein Geschädigter kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (vgl. hierzu beispielhaft schon OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324).
  • KG, 11.10.2007 - 12 U 46/07

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Grundsätze der freien Beweiswürdigung;

    Auszug aus LG Berlin, 09.10.2013 - 43 O 111/13
    Eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO kommt nämlich erst in Betracht, wenn der Kl. dargelegt und bewiesen hat, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkreten Reparaturmaßnahmen fachgerecht beseitigt worden ist (Senat, NJW 2008, 1006 = MDR 2008, 142 = NZV 2008, 196 = KGR 2008, 333 = NJW-Spezial 2008, 267 = BeckRS 2008, 332).
  • KG, 13.08.2007 - 12 U 180/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungslast trotz kompatibler Vorschäden

    Auszug aus LG Berlin, 09.10.2013 - 43 O 111/13
    Kann der Geschädigte nicht im einzelnen zum fachgerechten Reparaturweg vortragen, weil er das Fahrzeug mit repariertem Vorschaden, aber ohne Nachweise über die Reparatur erworben hat, geht dies zu seinen Lasten (Senat, KGR 2008, 499 = NZV 2008, 356 = VRS 114, 128)....".
  • KG, 06.06.2007 - 12 U 57/06

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Beweislast bezüglich der Schadenskompatibilität

    Auszug aus LG Berlin, 09.10.2013 - 43 O 111/13
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren (vgl. hierzu BGHZ 71, 339), wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (Senat, VRS 113, 421 = KGR 2008, 234 = NJOZ 2008, 765 = NZV 2008, 297).
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